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Life beyond Tax – Steuern oder Gebühren?

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In meinem letzten Beitrag wurde schon angesprochen, dass ökonomische Renten das Ergebnis von Inwertsetzungs- und Verzichtsleistungen Dritter sind. Gerade Steuern bewirken, dass ökonomische Renten (die im Übrigen auch den Kern des Unternehmensgewinns darstellen; Löhr 2013) privatisiert werden können.

Der Großteil der Steuern (Lohn- und Verbrauchsteuern) und Sozialabgaben werden dabei von kleinen und mittleren Einkommen mit hoher Konsumquote getragen: Im Jahre 2013 entfielen von den 620 Mrd. Euro Steuereinnahmen 158 Mrd. Euro auf die Lohnsteuer, rd. 197 Mrd. Euro auf die Mehrwert- und Einfuhrumsatzsteuer sowie ca. 100 Mrd. Euro auf diverse Verbrauchsteuern, also insgesamt rd. 73 % der Gesamtsteuereinnahmen (Statistisches Bundesamt 2014). Würde man noch die Sozialabgaben hinzurechnen, käme man auf einen Anteil von über 90 %. Die durch Steuern finanzierte Infrastruktur beispielsweise setzt aber den städtischen Boden erst in Wert, die dadurch geschaffenen Bodenrenten und Bodenwerte kommen aber den privaten Bodeneigentümern zugute. Die Umverteilungseffekte sind immens. Möglich ist diese Umverteilung, weil bei Steuern definitionsgemäß der Konnex zwischen Leistung und Gegenleistungen der Bürger/innen entkoppelt ist – Steuern sind Leistungen ohne den Anspruch auf eine individuelle Gegenleistung. Der Steuerstaat begründet somit erst wesentliche Externalitäten.

Durch Gebühren werden stattdessen Leistung und Gegenleistung zusammengeführt. Letztere sind das Mittel der Wahl für die Internalisierung externer Effekte – und damit auch für die Vergemeinschaftung der ökonomischen Renten. Ähnliches gilt auch für Umweltabgaben: Kein Mensch hat Land und Natur geschaffen, sie sind originäre Gemeinschaftsgüter. Werden diese durch einzelne Akteure geschädigt, so sollte die Allgemeinheit kompensiert werden (durch ein ökologisches Grundeinkommen, das aus Umweltabgaben gespeist ist).

Das Ziel staatlichen Handelns

In der Mainstream-Ökonomie wird als Wohlfahrtskriterium die „Pareto-Optimalität“ propagiert. Eine Handlung ist vorteilhaft, soweit sie den Nutzen von Wirtschaftssubjekten erhöht, ohne den anderer Wirtschaftssubjekte zu mindern. Dabei ist man sich einig, dass Wohlfahrt und Nutzen eigentlich gar nicht richtig messbar sind (zumindest, so lange sie sich nicht auf dem Markt durch „Zahlungsbereitschaften“ äußern). In einer „aufgeweichten“ Variante, die auf den Ökonomen Hicks zurückgeht, sollten die Gewinner die Verlierer kompensieren können. Ob es tatsächlich zu einer solchen Kompensation kommt, steht auf einem anderen Blatt geschrieben – Verteilung und Allokation werden durch die Mainstream-Ökonomie säuberlich getrennt.

Die in meinen letzten Beiträgen vorgestellten Politikmaßnahmen können sich an einem anderen, wesentlich praktischeren Kriterium orientieren, das ebenfalls schon von den Physiokraten propagiert wurde. Wie schon gesagt sind Bodenrenten letztlich – als Differenz zwischen Einkommen und den Kosten für die mobilen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital – Ausdruck des sozialen Überschusses. Dies allerdings unter der Nebenbedingung, dass die externen Effekte auf ihre Verursacher zurückgeführt werden. Danach erhöht jede politisch vernünftige Maßnahme langfristig die Bodenrente – und damit den sozialen Überschuss (Dwyer 2014). Eine neue Infrastrukturmaßnahme ist hiernach z.B. dann sinnvoll, wenn die hiermit erzielte Bodenwerterhöhung größer ist als die Kosten der Maßnahme. Dies ist eine ebenso einfache wie praktikable Richtschnur für politisches Handeln. Der soziale Überschuss wiederum kann nur unter Abwesenheit von Abgaben mit positiven Zusatzlasten – also Fiskalsteuern – optimiert werden. Dies wiederum führt zu dem oben skizzierten Regime, das die ökonomischen Renten der Gemeinschaft zuführt.

Anders als heute bedeutet dies, dass die Ökonomie sich nicht nur um Allokations-, sondern auch um Verteilungswirkungen zu kümmern hat.


Literatur:

Dwyer, T. (2014): Taxation: The Lost History, in: The American Journal of Economics and Sociology, Annual Supplement, 73. Jg., Nr. 4, Oktober, S. 664-988.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Statistisches Bundesamt (2014): Statistisches Jahrbuch 2014, Wiesbaden.

Dirk Löhr ist Professor für Steuerlehre und Ökologische Ökonomik am Umwelt-Campus Birkenfeld (Hochschule Trier). Seine Forschungsschwerpunkte sind Institutionenökonomie, Eigentumsrechte, Land Use Policy. Er ist Sprecher des Zentrums für Bodenschutz und Flächenhaushaltspolitik und langjähriger Vorstand der Sozialwissenschaftlichen Gesellschaft 1950 e.V. Dirk Löhr bloggt selbst auf seinem Blog www.rent-grabbing.com.

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