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Zeitwohlstand braucht eine veränderte Unternehmenskultur

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Zeitwohlstand wird häufig mit Freizeit gleichgesetzt, ein Mehr an Freizeit durch ein Weniger an Arbeitszeit gefordert. Dies blendet jedoch einen wesentlichen Teil des Problems aus, welcher in mangelnder Zeitsouveränität besteht, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb der Erwerbsarbeitswelt.

Sogenannte Zeitpioniere/-innen, die gerade deshalb Zeitwohlstand einfordern, weil sie Erfüllung in ihrem Tätigsein suchen, streben daher auch nach einem qualitativ anderen Umgang mit Zeit (von Jorck 2014).

Zeitwohlstandsbarrieren behindern gemeinwohlorientiertes Tätigsein

Damit stellen Zeitpioniere/-innen die dominierenden Arbeitsverhältnisse und -verständnisse in Frage. Erwerbsarbeit und materieller Wohlstand stehen für sie nicht im Mittelpunkt, sondern sinnstiftendes und gemeinwohlorientiertes Tätigsein in selbstbestimmter Zeit. Die Realität der heutigen Erwerbsarbeitswelt hält hierfür aber mehr Hürden als Angebote bereit. Teilnehmer/-innen der Tagung „Alternativen denken“, die das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) mit der Heinrich-Böll-Stiftung im März 2015 zum Thema Postwachstumsunternehmen durchführte, definierten vor allem die folgenden Hürden (von Jorck/Gebauer 2015):

Dauererreichbarkeit, Multitasking, Produktionsspitzen etc. führen zu einer zunehmenden Arbeitszeitverdichtung. Arbeit wird dabei zwar zunehmend flexibler gestaltet, doch orientiert sich diese Flexibilisierung in der Regel eher an den Bedürfnissen der Arbeitgeber/-innen, als dass sie zu einer besseren Work-Life-Balance führt. Denn wer sein unternehmerisches Selbst nicht an den Bedürfnissen seines Unternehmens ausrichtet, dem bleiben häufig Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten versperrt. Auch die sozialen Sicherungssysteme orientieren sich weiter einseitig am bröckelnden Normalarbeitsverhältnis. Die wettbewerbsgetriebene Arbeitswelt befindet sich in einer Beschleunigungsspirale, in der die Produktionsbedingungen im Vordergrund stehen und weniger menschliche Bedürfnisse. Unterschiedliche Biorhythmen bleiben hierbei ebenso unberücksichtigt wie eine Synchronisation mit den Öffnungszeiten etwa von Kindertagesstätten. Hierfür braucht es eine Demokratisierung unserer Unternehmenskultur. Arbeitsmengen und -orte und damit auch Arbeitszeiten müssen gemeinsam im Team bestimmt werden, wie es Teile von ver.di und den Grünen aktuell fordern.

Zeitsouveränität ist ein kollektiver Prozess

Souverän über seine eigene Zeit zu verfügen ist jedoch kein Anliegen, welches jede/r für sich allein bestimmt. Zeitwohlstand besteht vielmehr in frei gewählten Abhängigkeiten (von Jorck et al. 2015). Wie wir unsere eigene Zeit verwenden, beeinflusst immer auch die Zeitautonomie anderer. Zeitwohlstand kann nicht bedeuten, dass jede/r alles zu seiner eigenen Zeit tut. Dies endet häufig im Egoismus. Zeitwohlstand ist aber definitiv eine Abkehr von der dominierenden Unternehmenskultur, in welcher einseitig von außen über unsere Zeit verfügt wird. Zeitwohlstand ist vielmehr ein kollektiver Prozess, in welchem wir uns aus freien Stücken gleichberechtigt mit anderen über Zeitorte und Zeitmengen verständigen. Gemeinwohlorientierte Postwachstumsunternehmen haben dies bereits erkannt. Sie schaffen gemeinsam mit Zeitpionieren/-innen eine neue Unternehmenskultur, welche sich externen Wachstumslogiken zu entziehen sucht und stattdessen Zeitwohlstand zu einer gemeinsamen Orientierungsgröße erhebt.

Literatur
von Jorck, G. et al. (2015): Zwölf Thesen zum Thema Zeitwohlstand – Eine neue gesellschaftliche Erzählung. In: Ökologisches Wirtschaften (4).
von Jorck, G. und Gebauer, J. (2015): Wir produzieren Zeitwohlstand – Postwachstumsunternehmen im Zeitalter der Beschleunigung. In: Ökologisches Wirtschaften (4).
von Jorck, G. (2014): Vom bewussten Umgang mit begrenzter Zeit – Bericht eines Zeitpioniers. In: BRIEFE zur Orientierung im Konflikt Mensch – Erde, Nr. 113, Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt, S. 14-22.

Dieser Beitrag ist erschienen in BRIEFE zur Orientierung im Konflikt Mensch – Erde, Nr. 117, Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt, S. 14f. (Anmerkung der Redaktion)

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