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Werbung als Katalysator der Wachstumskrise

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Mit Werbung gegen Werbung fällt derzeit die Initiative „Berlin Werbefrei“ in der Hauptstadt auf. Stadtweit hängen Plakate an Laternen, die für die Unterstützung des Volksbegehrens werben.  Irgendwie paradox, aber die Aufmerksamkeit für das Anliegen ist gesichert.

Dem Volksbegehren liegt ein Gesetzentwurf zugrunde, der auf eine deutliche Reduzierung der Visibilität von Werbung im öffentlichen Raum und auf ein grundsätzliches Verbot von Werbung in öffentlichen Einrichtungen abzielt. Flackernde Werbemonitore und überdimensionierte Werbung im Stadtraum sind hiernach grundsätzlich nicht mehr zulässig. Was bleibt? Werbung an Litfaßsäulen und Wartehäuschen der BVG. Ein Verbot konkreter Werbeinhalte, wie z.B. für Produkte und Dienstleistungen, die Energie aus fossilen Trägern benötigen, sieht der Entwurf hingegen nicht vor. Lediglich die Hälfte der Werbeflächen der noch zulässigen Anlagen auf öffentlichem Grund ist für Veranstaltungen, Kultur, Sport und Soziales reserviert.

Die Argumente reichen von optischer Dominanz von Werbung im Stadtraum, über Ressourcen- und Energieverbrauch, zunehmender Lichtverschmutzung sowie Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Ablenkung, bis zur Kommerzialisierung öffentlicher Räume. Im Mittelpunkt der Kritik: Werbemonitore mit animierten und bewegten Inhalten. Denn an der Peripherie unseres Gesichtsfeldes erregen diese automatisch unsere Aufmerksamkeit und lösen ein erhöhtes Maß an Wachsamkeit und Stress aus, wodurch die Speicherung der Werbebotschaft gefördert wird.

Die im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf stehenden verfassungsrechtlichen Fragen, wie Eingriffe in die Meinungsfreiheit der werbenden Unternehmen oder die Berufsfreiheit der Außenwerber, als auch die Grenzen der Eigentumsgarantie wurden durch Senat und Gerichte ausgiebig geprüft. Ergebnis:  Der Gesetzentwurf ist verfassungskonform. Gemeinwohlbelange und Grundrechte Dritter rechtfertigen die vorgesehenen Beschränkungen und sind verhältnismäßig. Es gibt eben kein Grundrecht, Dritten seine (kommerzielle) Meinung aufzudrängen.

Werbe- und Wirtschaftslobbyisten sehen in dem Gesetzentwurf eine unzulässige Einschränkung der Unternehmensfreiheit und eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort. Dem Anliegen werden Wirtschaftsfeindlichkeit bzw. eine Verkennung der wirtschaftlichen Realitäten attestiert. Die Argumente der Gegenseite sind unter Zugrundelegung des klassischen Wachstumsparadigmas in sich folgerichtig. Denn Wirtschaftswachstum braucht in übersättigten Märkten Werbung. Und am besten solche, die keiner abschalten kann. Gerade damit wirbt die Außenwerbebranche:

„Diese Art der Kommunikation im öffentlichen Raum kann nicht überhört oder abgeschaltet werden. Verankern Sie Werbebotschaften im Kopf der Konsumenten. […] Die prominent platzierten Außenwerbeflächen sind ein Blickfang und werden von den Menschen immer wahrgenommen, bewusst oder unbewusst.“

Die dahinterstehenden Mechanismen sind bekannt und ausgiebig erprobt: Ständige Wiederholungen von Werbebotschaften beeinflussen unser Konsumverhalten. Je nach Standpunkt im positiven oder im negativen Sinne. Psychologische Obsoleszenz ist das Mittel der Wahl, um schädlichen Überkonsum wie z.B. Fast Fashion zu fördern. Dabei suggeriert Werbung, dass das Vorhandene nichts mehr taugt oder aus der Mode ist. Wer angesagt sein will, braucht eben das aktuelle iPhone oder den neusten Kleiderschnitt. Der tatsächliche Bedarf spielt dabei keine Rolle. Nicht eine adäquate Versorgung der Menschen mit Konsum- und Luxusgütern, sondern vielmehr die Ausrichtung auf die Maximierung des Profits steht im Fokus des Wirtschaftssystems.

Werbung als Katalysator des grenzenlosen Konsums – ungeachtet der Konsequenzen für Mensch, Umwelt und Klima.

Das Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ greift diese Probleme nicht explizit auf. Den Kapitalismus abzuschaffen hat sich die Initiative nicht auf ihre Fahnen geschrieben. Dennoch setzen die Regelungen des Gesetzentwurfes da an, wo die Außenwerbewirtschaft ihre größte Wirkmacht sieht. Bei der Omnipräsenz von Werbung im öffentlichen Raum.

Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, findet alle Informationen unter: berlin-werbefrei.de

1 Kommentare

  1. L. Harnisch sagt am 17. März 2026

    Was ich hier noch ergänzen kann ist, dass die beiden einflussreichsten Betreiber von Werbeanlagen in Berlin, Wall und Stroer, die Digitalisierung & weitere Aufstockung ihrer Anlagen sowohl geplant haben, als auch diesbezüglich keine konkreten rechtlichen Einschränkungen bestehen.

    Sie können, sie dürfen und sie wollen digitaliseren.
    Der Einfluss im Stadtbild würde sich also in Zukunft viel massiver zeigen.
    Nach eigenen Angaben sollen in 2026 z.Bsp. noch 100 neue Digital City Light Boards in Berlin hinzukommen.
    Womit auch/teilweise der Umbau bereits vorhandener, noch analoger Boards gemeint sein kann, das ist nicht direkt ersichtlich. In jedem Falle steigt damit die Präsenz von Bewegt-/Animiertbild mit kommerziellen Werbeinhalten in Berlin’s öffentlichem Raum.
    https://www.walldecaux.de/mediadaten

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