Die Transformation in die Postwachstumsgesellschaft stellt sicherlich eine demokratische Herausforderung dar. Publizistische Auseinandersetzungen nach der Veröffentlichung des WBGU-Hauptgutachtens „Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation“ zeigen die Relevanz und Sprengkraft dieses Themas (vgl. Artikel „Droht eine Ökodiktatur?“ und „Warnungen vor einer Ökodiktatur? Lächerlich!“ von C. Leggewie). Der Politik fällt es schwer, „der Wachstumsfalle zu entkommen“, wie Gerhard Scherhorn in einem Kapitel zum Sammelband „Perspektiven einer nachhaltigen Entwicklung“ gezeigt hat.
Darüber hinaus sind grundlegende Zweifel an der Funktionsweise der representativen Demokratie verbreitet und lassen sich unter anderem durch Parteien- und Politikerverdrossenheit erklären.
Wachsende Komplexität einer Postwachstumsdemokratie
Während die Wirtschaftskompetenz der Parteien in Deutschland noch am Wachstum des Bruttoinlandsprodukt gemessen wird, würde eine Neuorientierung zu alternativen Wohlfahrtsmaßen wie dem Nationalen Wohlfahrtsindex nur scheinbar ein neu ausgerichtetes „Weiter so!“ ermöglichen. Eine Abkehr von der einseitigen Ausrichtung führt zu einer größeren Vielfalt an Konzepten und damit Wahlprogrammen. Dies verschärft die Schwierigkeit, „80 Millionen Bundestrainer“ mit einem Dutzend politischen Programmen zu repräsentieren.
Entscheidungsfindung durch Delegated Voting
Volksabstimmungen im Wahllokal mögen bei fundamentalen Fragen wie der Präimplantationsdiagnostik (PID) gerechtfertigt sein, sind aber mit gehörigem Aufwand verbunden. Einen dritten Weg stellt die Idee des Delegated Voting dar, auch als Liquid Democracy bezeichnet. Hierbei bleibt jedem die Entscheidung überlassen, seine Stimme selbst abzugeben oder diese an einen beliebigen Stellvertreter zu übergeben – diese Delegation kann jedoch jederzeit aufgehoben werden – eine „maßgeschneiderte Demokratie“? Dies ermöglicht es jedem, über das Ausmaß seines Engagements frei zu entscheiden. Wegen der großen Komplexität wird die Verwaltung von Software wie LiquidFeedback übernommen. Ähnliches kam auch bei der Bürgerbeteiligung zur Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Einsatz.
Grenzen der Computerwahl
Hierbei ergibt sich jedoch ein Konflikt, der aus der Diskussion um Wahlcomputer bekannt ist: Die Wahlrechtsgrundsätze lassen sich mit Computern nicht umsetzen: Ohne einen Verzicht auf die anonyme Wahl ist eine nachträgliche Überprüfbarkeit des Ergebnisses nicht möglich, vermeintliche Anonymität durch Pseudonyme ist aus Gründen der Datensicherheit schwer zu gewährleisten. Außerdem müssten zumindest die Stellvertreter ihre bisherigen Abstimmungen offenlegen, was dem Grundsatz der geheimen Wahl widerspricht. Andernfalls könnte eine Delegation nicht sinnvoll begründet werden. Bisherige Einsätze elektronischer Wahlsysteme belegen klar die Notwendigkeit einer möglichen nachträglichen Überprüfung. Zudem setzt das Bundesverfassungsgericht für den Einsatz von Wahlcomputern voraus, „dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis“ überprüfbar sein müssen, was bei Computern derzeit sicher nicht möglich ist. Auch eine Stimmzettelwahl ist natürlich nicht fälschungssicher, die Möglichkeiten einzelner jedoch stark eingeschränkt und konnten teilweise mit simpler Statistik und dem Benfordschen Gesetz aufgedeckt werden. Auf ein Wahlrecht, das ohne Kompromisse auskommt, müsste man aber wohl sowieso vergeblich warten. Jedoch könnte in der jetzigen Zeit, in der Deutschland über kein gültiges Wahlgesetz verfügt, auch grundlegende Neuerungen angestrebt werden.
Inzwischen ist eine umfangreiche Arbeit zur innerparteilichen Nutzung von LiquidFeedback in der Piratenpartei erschienen, die Delegated Voting für diesen Bereich gut beschreibt und Zukunftsentwicklungen aufzeigt.